Die neuen Lernmittellisten für die Jahrgänge des Schuljahres 2019/20 stehen hier im PDF-Format bereit.
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Jahrgang 8 | Jahrgang 9 | Jahrgang 10 |
Jahrgang 11 | Jahrgang 12 |
Informationen zur Lernmittelausleihe
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrter Erziehungsberechtigter,
gemäß Runderlass des MK über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 01.01.2013 haben Sie die Möglichkeit, an unserer Schule Schulbücher gegen eine Gebühr auszuleihen. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und wird von Ihnen für jedes Schuljahr neu entschieden. Beachten Sie, dass wir an unserer Schule die Schulbücher nur im Paket für ein Schuljahr ausleihen. Die jährliche Leihgebühr beträgt 50,- €. (40,-€ ermäßigter Leihbetrag bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern.)
Sollten Sie sich für die Teilnahme am Ausleihverfahren entscheiden, dann überweisen Sie die Leihgebühr bis zum 03.06.2018 auf das folgende Schulkonto:
Kontoinhaber: Gymnasium Bleckede
IBAN: DE44 2406 0300 8516 6464 00
BIC: GENODEF1NBU
Bank: Volksbank Lüneburger Heide eG
Verwendungszweck: «La-Nr» – «Vorname»«Name» der Schülerin/des Schülers
Nur bei fristgerechtem Eingang der Leihgebühr kommt der Leihvertrag mit unserer Schule zustande!
Folgende Bedingungen sind Bestandteil des Leihvertrags:
- Liegt bis zum 03.06.2018 die Überweisung sowie ggf. ein Nachweis auf Reduzierung /Befreiung von der Gebühr nicht vor, müssen alle Schulbücher von den Erziehungsberechtigten selbst angeschafft werden.
- Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen und Schüler gegen eine Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
- Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
- Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
- Wiederholer geben die Lernmittel zum Schuljahresende ab und leihen erneut wie oben beschrieben aus.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Hultsch
Schulleiter