A.: Ja! Egal ob du zu den Vertrauenslehrern oder der Schulpastorin gehst, jeder von uns verpflichtet sich, stattgefundene Gespräche vertraulich zu behandeln, d.h. wir erzählen weder der Schulleitung, den Kollegen, deinen Eltern noch Mitschülern darüber. Um euch jedoch in einzelnen Fällen besser weiterhelfen zu können, kann es sein, dass dein Ansprechpartner Rat innerhalb des Beratungsnetzwerkes suchen möchte, d.h. zum Beispiel, dass die Vertrauenslehrer die Schulpastorin um Hilfe bitten oder umgekehrt. Dazu wirst du jedoch um Erlaubnis gefragt, ob du das möchtest. Jede Angelegenheit wird absolut vertraulich behandelt und an niemanden weitergetragen, außer du stimmst zu (Ausnahme: Dein eigenes Leben oder das Leben anderer ist in Gefahr –> siehe 2.Frage).
F.: Haben Sie die sog. „Schweigepflicht“?
A.: Grundsätzlich verpflichtet sich jeder von uns, alles Besprochene vertraulich zu behandeln und nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung Hilfe im Beratungsnetzwerk zu suchen (siehe 1. Frage). Die sog. „Schweigepflicht“ ist davon jedoch zu unterschieden: Vertrauenslehrer müssen das Schweigen brechen, wenn sie z.B. dein Leben oder das Leben anderer in Gefahr sehen. Nur die Schulpastorin muss selbst in so einem Fall schweigen, d.h. sie darf absolut nichts weitererzählen oder Rat einholen, wenn ihr das nicht möchtet.