Ein Antrag auf Mietwagenbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 ist ab sofort möglich. Den Antrag finden Sie im Bereich Service / Schülerbeförderung oder direkt hier.
Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar und kommt nur in Betracht, wenn keine geeigneten Verbindungen im ÖPNV bestehen oder bei der Schülerin oder dem Schüler eine Behinderung im Sinne des § 114 Niedersächsisches Schulgesetzes vorliegt, d.h. bei körperlicher oder geistiger Behinderung sowie Schwerhörigkeit oder Sehbehinderung. Ein Lern- oder Sprachdefizit begründet in der Regel keine Behinderung im Sinne des Schulgesetzes.
Bitte füllen Sie den anliegenden Antrag vollständig aus. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Begründung. Diese darf auch dann nicht fehlen, wenn Ihr Kind bereits mit dem Mietwagen befördert wurde. Sollten Sie sich in Ihrem Antrag auf gesundheitliche Gründe berufen, legen Sie bitte ein fachärztliches Attest, welche/s die zwingende Beförderungsbedürftigkeit mit dem Mietwagen bescheinigt, bei. Gegebenenfalls leite ich die Unterlagen an das Gesundheitsamt weiter, um eine ärztliche Stellungnahme einzuholen. Bei Bedarf werden Sie und Ihr Kind zu einem Gespräch/einer Untersuchung eingeladen.
Geben Sie den ausgefüllten Antrag bis spätestens 15.06.2022 in der Schule ab. Der Antrag wird von dort bestätigt und an mich weitergeleitet. Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag in schriftlicher Form. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden, dadurch kann möglicherweise die Beförderung zum Beginn des neuen Schuljahres für Ihr Kind nicht sichergestellt werden.