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Praktikum 11. Jahrgang

Das in Klasse 11 verpflichtend stattfindende Praktikum gilt als einer der wichtigsten Bausteine der Berufs- und Studienberatung am Gymnasium Bleckede. Der zeitliche Rahmen ist auf die ersten zwei vollen Schulwochen direkt nach den Sommerferien festgelegt (10 Tage), die Anmeldung erfolgt im Voraus durch Einreichen des Rückmeldebogens beim verantwortlichen Fachlehrer.

Neben dem Kennenlernen des beruflichen Alltags dient das Praktikum vor allem dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln und auf Grundlage derer bestimmte Berufsfelder in die engere Wahl zu nehmen oder ggf. auszuschließen. Darüber hinaus sind die Schüler_innen dazu angehalten, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem realen Umfeld zu überprüfen und anzuwenden. 

Um eine rechtzeitige Anmeldung für das Praktikum zu gewährleisten, erhalten die Schüler_innen des zukünftigen 11. Jahrgangs alle relevanten Informationen bereits zu Beginn der 10. Klasse. Zu beachten ist hierbei, dass sich der gewählte Betrieb in einem Umkreis von 30 km befindet. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Leiter der Praktikumsplanung und -organisation beantragt werden. Dieser Antrag muss zum einen eine halbe Seite zur Vorstellung des Betriebes umfassen. Zum anderen muss auf einer weiteren halben Seite schlüssig begründet werden, warum das Praktikum außerhalb des festgelegten Radius stattfinden muss (bspw. Alleinstellungsmerkmal, spezifische Qualifikation oder kein Angebot innerhalb von 30km). Eine Genehmigung durch die Schule erfolgt jedoch immer unter Vorbehalt und schließt den begleitenden Besuch durch einen Fachlehrer aus. 

Am Ende des Praktikums haben die Schüler_innen die Möglichkeit, ein durch die Schule bereitgestelltes Praktikumszeugnis (Download des Praktikumszeugnis am Abschnittsende) vom Betrieb/ Unternehmen ausfüllen, oder aber ein Zeugnis im Fließtext anfertigen zu lassen. Der entsprechende Nachweis ist anschließend der Dokumentationsmappe hinzuzufügen.

Nach Beendigung des Praktikums haben die Schüler_innen ca. drei Monate Zeit, um eine Klausurersatzleistung im Fach Politik-Wirtschaft zu erbringen. Das Praktikum gilt zudem als eine der Voraussetzung für die Versetzung in die Qualifikationsphase. 

Sollten Schüler_innen es nicht schaffen, sich innerhalb der festgelegten Frist anzumelden, muss dieses verpflichtende Praktikum in den Herbstferien nachgeholt werden. Das Nachreichen des Rückmeldebogens hat bis spätestens einen Monat vor Beginn der Ferien zu erfolgen. 

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